Das Gruppenbüro ist eine clevere Zwischenlösung zwischen Einzelbüro und Großraumbüro. In einem mittelgroßen Raum arbeiten mehrere Mitarbeitende gemeinsam – typischerweise drei bis acht Personen. Damit kombiniert das Gruppenbüro die Vorteile von Teamarbeit und kurzen Kommunikationswegen mit einem überschaubaren Geräusch- und Belastungspegel.
Trotzdem gelten auch hier klare Vorgaben: Vom Mindestflächenbedarf über Lärmschutz hin zu Datenschutz und ergonomischer Ausstattung müssen Unternehmen rechtliche Anforderungen und arbeitswissenschaftliche Empfehlungen beachten.
In diesem Beitrag erklären wir dir präzise, worauf es beim Gruppenbüro ankommt – von der optimalen Flächengröße bis zu psychischen Belastungen, die nicht unterschätzt werden dürfen.
Was ist ein Gruppenbüro? (Definition und Charakteristika)
Ein Gruppenbüro ist ein Büroraum, in dem mehrere Arbeitsplätze gemeinsam untergebracht sind – in der Regel arbeiten drei bis acht Personen zusammen in einem Raum. Damit liegt das Gruppenbüro von seiner Größe her zwischen Einzelbüro und Großraumbüro.
Typische Eigenschaften eines Gruppenbüros sind:
- Direkte Kommunikation zwischen den Teammitgliedern
- Teilen gemeinsamer Infrastruktur wie Drucker, Schränke oder Besprechungsecken
- Offene Raumstruktur, aber überschaubare Gruppengröße zur Vermeidung von Lärm- und Konzentrationsproblemen
Das Gruppenbüro fördert die Zusammenarbeit, ermöglicht kurze Abstimmungen und spart gegenüber vielen Einzelbüros wertvolle Fläche. Trotzdem bringt es – je nach Ausführung – besondere Anforderungen an Raumklima, Akustik, Ergonomie und Datenschutz mit sich.
🔎 Definition Gruppenbüro nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Ein Gruppenbüro ist ein Arbeitsraum, in dem mehrere Arbeitsplätze in einem geschlossenen Raum zusammengefasst sind. Entscheidend ist, dass die Raumaufteilung und die Arbeitsorganisation so gestaltet werden, dass die Beschäftigten sicher, gesund und effizient arbeiten können.
Flächenbedarf und Raumgröße im Gruppenbüro
Beim Gruppenbüro kommt es besonders auf eine ausgewogene Flächengestaltung an: Der Raum muss groß genug sein, damit mehrere Personen nicht nur Platz zum Arbeiten, sondern auch zum Bewegen und Kommunizieren haben.
🔹 Mindestanforderung laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A1.2:
- Erster Arbeitsplatz: mindestens 8 m²
- Jeder weitere Arbeitsplatz: +6 m² zusätzlich
Praxisbeispiel:
Ein Gruppenbüro für vier Personen müsste also mindestens 8 + 3×6 = 26 m² groß sein.
👉 Empfohlene Fläche für gesundes Arbeiten:
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.2) empfehlen, pro Arbeitsplatz 10–12 m² inklusive Möbel, Bewegungsflächen und Verkehrswegen einzuplanen. So bleibt genug Raum, um stressfreies Arbeiten und ergonomische Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.
📏 Tabelle: Richtwerte Gruppenbüro-Größe nach Personenzahl
Personenanzahl | Mindestfläche (nur formal) | Empfohlene Fläche (für gute Ergonomie) |
---|---|---|
3 Personen | 20 m² | 30–36 m² |
4 Personen | 26 m² | 40–48 m² |
6 Personen | 38 m² | 60–72 m² |
8 Personen | 50 m² | 80–96 m² |
Hinweis: Ab 50 m² Raumfläche wird außerdem eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,75 m empfohlen, um ein angenehmes Raumklima und ausreichende Luftzirkulation sicherzustellen.
🔹 Besonderheit bei Gruppenbüros:
Anders als beim klassischen Einzelbüro sollte im Gruppenraum zusätzlicher Platz für gemeinsame Möbelstücke (z. B. Aktenschränke, Druckerecken, Meeting-Zonen) mit kalkuliert werden. Eine clevere Raumaufteilung verbessert nicht nur die Ergonomie, sondern reduziert auch das Konfliktpotenzial im Alltag.
Tageslicht, Beleuchtung und Sichtverbindung im Gruppenbüro
Ein Gruppenbüro lebt nicht nur von genügend Raum, sondern auch von einer guten Lichtqualität. Für konzentriertes Arbeiten, Gesundheit und Wohlbefinden ist die richtige Beleuchtung ein zentrales Kriterium.
🔹 Tageslichtanforderungen gemäß ArbStättV Anhang 3.4:
- Direktes Tageslicht am Arbeitsplatz ist Pflicht.
- Arbeitsplätze sollen möglichst fensternah angeordnet werden.
- Die Entfernung zum nächsten Fenster sollte maximal 6 Meter betragen, um ausreichende Tageslichtversorgung sicherzustellen.
🔹 Fenstergröße und Sichtverbindung:
- Das Verhältnis von Fensterfläche zur Raumgrundfläche sollte mindestens 1:10 betragen.
- Bedeutet konkret: bei 40 m² Bürofläche sollten mindestens 4 m² Fensterfläche vorhanden sein.
- Zudem fordert die ArbStättV eine klare Sichtverbindung nach außen – auch bei Nutzung von Trennwänden oder Raumteilern darf der Blick ins Freie nicht vollständig blockiert werden.
Profi-Tipp:
Verglaste Innenwände oder Oberlichter helfen, Tageslicht tiefer in den Raum zu bringen – besonders sinnvoll bei länglichen Gruppenbüros.
Künstliche Beleuchtung im Gruppenbüro
Wo das Tageslicht nicht ausreicht, muss künstliche Beleuchtung ergänzend eingesetzt werden.
Wichtig ist dabei:
Anforderung | Empfehlung |
---|---|
Beleuchtungsstärke | Mindestens 500 Lux an Bildschirmarbeitsplätzen |
Blendfreiheit | Keine direkten Lichtquellen im Blickfeld oder auf Monitorflächen |
Gleichmäßigkeit | Keine extremen Helligkeitsunterschiede im Raum |
Steuerbarkeit | Möglichst zonenweise Lichtschaltung (individuelle Anpassung) |
Sonnenschutz:
Bei großflächigen Fenstern sollten Jalousien oder Lamellenvorhänge installiert werden, um Blendung und Überhitzung zu verhindern. Automatische Systeme sind besonders komfortabel und energiesparend.
Lüftung, Raumklima und Luftqualität im Gruppenbüro
Ein gutes Raumklima ist essenziell, damit mehrere Personen auf engem Raum produktiv arbeiten können. Besonders im Gruppenbüro steigen die Anforderungen an Frischluftversorgung und Temperaturregelung deutlich an.
🔹 Luftqualität nach ArbStättV und ASR A3.6:
- Es muss jederzeit ausreichend Frischluft vorhanden sein.
- Die CO₂-Konzentration im Raum sollte unter 1000 ppm bleiben.
Werte über 2000 ppm gelten als inakzeptabel und mindern die Konzentration und das Wohlbefinden spürbar. - Stoßlüften alle 20–30 Minuten wird bei natürlicher Lüftung empfohlen.
🔹 Mechanische Lüftung oder Fensterlüftung:
- In kleinen Gruppenbüros (bis ca. 6 Personen) kann Fensterlüftung ausreichen, wenn genügend Fenster vorhanden sind und Querlüftung möglich ist.
- In größeren Räumen oder bei ungünstiger Fensteranordnung wird oft eine raumlufttechnische Anlage (RLT) notwendig, die mindestens 30 m³ Frischluft pro Stunde und Person liefern sollte.
Profi-Tipp:
Fenster auf gegenüberliegenden Seiten (Querlüftung) verbessern die Luftqualität enorm – bei Planung und Möblierung sollte das berücksichtigt werden.
Temperatur und thermischer Komfort
Gerade in Gruppenbüros entwickelt sich durch die Körperwärme vieler Personen schnell eine Überhitzung.
Anforderung | Empfehlung |
---|---|
Raumtemperatur | 19–26 °C, je nach Jahreszeit und Tätigkeit |
Im Sommer: Maximaltemperatur | Möglichst unter 26 °C halten, notfalls durch Kühlung oder Ventilatoren |
Luftgeschwindigkeit | Unter 0,2 m/s, um Zugerscheinungen zu vermeiden |
Luftfeuchtigkeit | Ideal zwischen 40 – 60 % relative Feuchte |
Kritisch:
Ohne aktive Klimatisierung oder Verschattung drohen im Sommer schnell Temperaturen über 28 °C – das beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit, sondern kann auch die Produktivität massiv senken.
Empfehlung:
- Sonnenschutzvorrichtungen einplanen (Außenjalousien sind am wirksamsten).
- Ventilatoren oder mobile Klimageräte bereitstellen, falls keine zentrale Klimaanlage vorhanden ist.
- Bei extremer Hitze: Möglichkeit zur Arbeitszeitflexibilisierung (frühere Startzeiten) anbieten.
Lärmschutz, Akustik und Raumgestaltung im Gruppenbüro
In einem Gruppenbüro mit mehreren Personen wird Lärm schnell zum Produktivitätskiller. Deshalb verlangt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausdrücklich, dass der Geräuschpegel so gering wie möglich gehalten wird – auch unterhalb der gesetzlichen Lärmschutzgrenzen.
Warum ist Lärmschutz im Gruppenbüro so wichtig?
- Dauerhafte Geräuschbelastung mindert Konzentration, verursacht Stress und senkt die Arbeitszufriedenheit.
- Bereits ab 45–55 dB(A) können geistige Tätigkeiten wie Lesen, Schreiben oder Programmieren deutlich beeinträchtigt werden.
- Gesprächslärm und spontane Telefonate wirken sich besonders störend aus, da Sprache schwer auszublenden ist.
Gesetzliche Vorgaben im Überblick:
Regelung / Norm | Vorgabe / Empfehlung |
---|---|
ArbStättV Anhang 3.7 | Lärm auf ein Minimum reduzieren |
ASR A3.7 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Lärm) | Maximal 55 dB(A) für konzentrierte Büroarbeit |
DIN 18041 / VDI 2569 (Raumakustik-Normen) | Empfehlungen für Nachhallzeiten und Schallschutzmaßnahmen |
Maßnahmen für bessere Akustik und weniger Lärm
🔹 Bauliche und technische Maßnahmen:
- Akustikdecken installieren (Schallabsorber Klasse A).
- Teppichböden verlegen (vermindert Trittschall).
- Akustik- oder Stellwände zwischen den Arbeitsplätzen nutzen.
- Drucker und Kopierer in separate Räume oder gedämmte Nischen auslagern.
🔹 Raumaufteilung optimieren:
- Arbeitsplätze versetzt anordnen (nicht direkt gegenüber).
- Zonierungen schaffen: ruhige Zonen für konzentriertes Arbeiten – Kommunikationszonen für Teamgespräche.
- Wenn möglich: eine kleine „Silent Area“ (Ruhezone) einrichten.
🔹 Organisatorische Maßnahmen:
- Verhaltensregeln für Telefonnutzung und Gespräche am Arbeitsplatz einführen.
- Besprechungen und längere Telefonate in separate Besprechungsräume oder Telefonkabinen verlagern.
- Bewusstsein schaffen: Mitarbeitende schulen, wie sie durch ihr Verhalten zur Geräuschreduzierung beitragen können.
💬 Praxisbeispiel:
In einem 6-Personen-Gruppenbüro wurden Akustikdecken, Trennwände und Teppiche kombiniert – der Geräuschpegel sank im Schnitt um 8 dB(A). Das subjektive Stressniveau der Beschäftigten ging ebenfalls deutlich zurück.
Tipp:
Wenn Umbauten nicht möglich sind: Mobile Akustikpaneele und Raumteiler helfen schnell und kostengünstig!
Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze im Gruppenbüro
Im Gruppenbüro sitzen meist mehrere Personen auf engem Raum – das macht ergonomische Standards und eine individuelle Arbeitsplatzgestaltung besonders wichtig. Schließlich soll auch bei kompakter Flächennutzung die Gesundheit jedes Einzelnen gesichert bleiben.
Ergonomische Anforderungen im Überblick
Thema | Anforderung laut ArbStättV / ASR |
---|---|
Arbeitsplatzfläche | Mindestens 1,5 m² freie Bewegungsfläche pro Arbeitsplatz |
Möbel | Höhenverstellbare Stühle, ausreichend große Tische |
Bildschirmarbeit | Blendfreie Monitore, ausreichender Sehabstand, optimale Blickrichtung |
Beleuchtung | 500 Lux Mindestbeleuchtungsstärke am Arbeitsplatz, blendfreies Licht |
Sitz-/Steharbeit | Möglichkeit für Haltungswechsel (z. B. Steh-Sitz-Arbeitsplätze) |
Bewegung | Ergonomische Raumaufteilung – Wege dürfen nicht blockiert werden |
Typische Herausforderungen im Gruppenbüro – und Lösungen
🔹 Platzmangel:
Wenn mehrere Schreibtische im Raum stehen, darf es trotzdem nicht zu eng werden. Mindestens 1 m Durchgangsbreite hinter jedem Arbeitsplatz sollte frei bleiben – das garantiert ergonomisches Aufstehen und Umhergehen, ohne Kollisionen.
🔹 Lichtverhältnisse:
Durch mehrere Monitore und Fenster können schnell Blendungen oder Spiegelungen entstehen. Die Lösung:
- Tische seitlich zum Fenster ausrichten, nicht direkt davor oder dahinter.
- Sonnenschutzsysteme einsetzen (z. B. Jalousien).
- Leuchten mit blendfreier Lichtverteilung nutzen.
🔹 Geräteaufstellung:
Gemeinschaftlich genutzte Geräte (z. B. Drucker, Scanner) sollten so platziert werden, dass sie für alle gut erreichbar sind – ohne dass dauernd jemand durch einen Arbeitsplatz hindurchlaufen muss.
🔹 Bewegung und Haltungswechsel:
Arbeitgeber können ergonomisches Verhalten aktiv fördern:
- Stehpulte oder höhenverstellbare Tische bereitstellen.
- Drucker bewusst weiter entfernt aufstellen (motiviert zu kurzen Bewegungspausen).
- Mobile Sitzmöglichkeiten oder Loungebereiche für kurze Pausen einrichten.
Was die neue ASR A6 konkret vorgibt:
- Jeder Bildschirmarbeitsplatz muss anpassbar gestaltet sein:
➔ Höhenverstellbarer Stuhl, anpassbare Tischhöhe oder Steh-Sitz-Option, individuell einstellbarer Monitor. - Bildschirmpositionierung:
➔ Der obere Bildschirmrand sollte auf Augenhöhe oder leicht darunter liegen,
➔ Abstand: etwa eine Armlänge (~50–70 cm). - Beleuchtung und Kontrast:
➔ Lichtquellen dürfen keine Reflexionen auf dem Monitor erzeugen.
📌 Wichtig für Gruppenbüros:
Je kompakter die Raumnutzung, desto strikter müssen die individuellen ergonomischen Anforderungen kontrolliert werden – nicht alles „eine Größe für alle“! Arbeitsplätze sollten flexibel anpassbar sein, damit sich verschiedene Körpergrößen und Nutzungsgewohnheiten berücksichtigen lassen.
Datenschutz und Sichtschutz im Gruppenbüro
In einem Gruppenbüro teilen sich mehrere Mitarbeiter einen Raum – oft aus der gleichen Abteilung oder Projektgruppe. Gerade deshalb braucht es klare Regeln und Schutzmaßnahmen, um Datenschutz und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Herausforderungen beim Datenschutz im Gruppenbüro
- Mehrere Personen haben potenziell Einblick in Dokumente und Bildschirminhalte anderer.
- Besucher, Reinigungskräfte oder externe Dienstleister könnten zufällig vertrauliche Daten sehen.
- Unterschiedliche Rollen (z. B. HR vs. Vertrieb) im gleichen Raum können Datenschutzrisiken erhöhen.
Wesentliche Anforderungen laut DSGVO und Arbeitsschutz
Thema | Maßnahme bzw. Pflicht |
---|---|
Vertraulichkeit | Keine personenbezogenen Daten offen liegen lassen (Clean Desk Policy) |
Bildschirmschutz | Einsatz von Privacy-Filtern oder geeigneter Monitorplatzierung |
Zutrittskontrolle | Unbefugter Zugang zum Gruppenbüro verhindern (z. B. per Zutrittskarte) |
IT-Sicherheit | Passwortsicherung, automatische Sperre der Geräte |
Gesprächsdiskretion | Vertrauliche Telefonate außerhalb des Gruppenraums führen |
Unterweisungen | Mitarbeiter regelmäßig zum Datenschutzverhalten schulen |
Praktische Tipps für besseren Datenschutz im Gruppenbüro
🔒 Clean Desk Policy:
Am Ende des Arbeitstags sollten alle sensiblen Unterlagen, Notizen und mobilen Datenträger weggeschlossen sein. Der Schreibtisch bleibt „clean“ – ein einfacher, aber effektiver Schutz.
🖥️ Sichtschutz am Monitor:
Gerade bei sensiblen Aufgaben (z. B. Personal-, Kundendaten) sind Privacy-Filter eine einfache Lösung, um ungewollte Blicke zu verhindern. Alternativ sollte der Bildschirm so aufgestellt sein, dass niemand von der Seite Einsicht hat.
🚪 Zutrittsmanagement:
Gruppenbüros sollten nur für befugte Mitarbeiter zugänglich sein. Besonders bei gemischten Gruppen oder sensitiven Tätigkeiten ist das wichtig. Besucher sollten stets begleitet werden.
📞 Vertrauliche Gespräche:
Besonders heikle Telefonate sollten – wenn möglich – nicht im Gruppenraum geführt werden. Dafür sollten Unternehmen Besprechungsräume oder Telefonkabinen bereitstellen.
🔑 Persönliche Schließmöglichkeiten:
Schränke oder Rollcontainer mit Schloss helfen, persönliche oder vertrauliche Unterlagen sicher zu verwahren.
🧠 Schulungen:
Mitarbeiter sollten sensibilisiert werden: Was bedeutet Datenschutz am Arbeitsplatz? Welche Maßnahmen sind Pflicht? Kurze jährliche Schulungen erhöhen die Compliance enorm.
📌 Wichtig:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt „technische und organisatorische Maßnahmen“ (Art. 32 DSGVO). Das Gruppenbüro muss also durch Ausstattung und Verhalten der Beschäftigten den Schutz gewährleisten.
Allgemeiner Arbeitsschutz und psychische Belastungen im Gruppenbüro
Das Gruppenbüro verbindet Teamarbeit mit individueller Tätigkeit auf engem Raum. Genau hier entstehen spezielle Herausforderungen für den Arbeitsschutz – sowohl physisch als auch psychisch.
Typische Belastungen in Gruppenbüros
- Lärmpegel: Gespräche, Telefonate, Tastaturgeräusche summieren sich – was die Konzentration beeinträchtigen kann.
- Visuelle Reize: Ständige Bewegungen und Aktivitäten im Sichtfeld stören die Aufmerksamkeit.
- Mangelnde Privatsphäre: Gespräche, Blicke und Ablenkungen sind kaum zu vermeiden.
- Temperatur- und Luftprobleme: Mehr Personen auf engem Raum erzeugen Hitze und CO₂, was die Raumluft verschlechtern kann.
Diese Faktoren wirken sich direkt auf die Leistungsfähigkeit, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeitenden aus.
Was der Arbeitgeber beachten muss
Thema | Anforderung und Maßnahme |
---|---|
Psychische Belastung | Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG auch auf psychische Faktoren ausdehnen. |
Gefährdungsbeurteilung | Konkrete Erfassung von Stressoren (z. B. Lärm, mangelnde Rückzugsmöglichkeiten) und Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen. |
Lärmschutz | Umsetzung von baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmreduktion (z.B. Akustikdecken, Verhaltensregeln, Zonenbildung). |
Erholungsmöglichkeiten | Einrichtung von Pausenbereichen außerhalb des Gruppenraums, damit echte Erholung möglich ist. |
Licht- und Raumklima | Sicherstellen, dass alle Plätze ausreichend natürlich belichtet sind und die Temperatur angenehm bleibt. |
Arbeitsorganisation | Förderung flexibler Arbeitsformen: Homeoffice-Tage, Fokuszeiten, Nutzung von Rückzugsräumen. |
Schulung & Sensibilisierung | Mitarbeiterschulungen zu Themen wie Rücksichtnahme, Lärmschutzverhalten, Nutzung ergonomischer Arbeitsmittel. |
Praktische Maßnahmen für gesunde Gruppenbüros
🛋️ Rückzugsräume schaffen:
Ideal sind kleine Besprechungsräume oder Telefonboxen, die bei Bedarf genutzt werden können, um ruhiger oder vertraulicher zu arbeiten.
🔈 Akustik optimieren:
Teppiche, Akustikdecken, Stellwände oder Pflanzen reduzieren den Geräuschpegel deutlich und verbessern die Sprachverständlichkeit.
🛠️ Klare Regeln aufstellen:
Verhaltensrichtlinien helfen: Wo wird telefoniert? Wann sind „stille Phasen“? Wie geht man rücksichtsvoll miteinander um?
🧑💻 Flexibles Arbeiten ermöglichen:
Durch Desksharing oder Hybrides Arbeiten (Wechsel von Büro und Homeoffice) lassen sich Raumdichte und psychische Belastungen verringern.
💬 Feedbackkultur etablieren:
Mitarbeiter sollten unkompliziert Probleme ansprechen können. Regelmäßige kurze Umfragen zur Zufriedenheit helfen, frühzeitig gegenzusteuern.
📢 Wichtig:
Nach § 3 ArbStättV und § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber kontinuierlich prüfen, ob die Maßnahmen wirken – und bei Bedarf nachbessern. Gerade psychische Belastungen entwickeln sich oft erst über längere Zeit und müssen ernst genommen werden.
Brandschutz im Gruppenbüro: Sicherheit für alle Beschäftigten
Auch in Gruppenbüros spielt der Brandschutz eine zentrale Rolle – immerhin arbeiten hier mehrere Personen gleichzeitig auf relativ engem Raum. Der Arbeitgeber trägt die volle Verantwortung dafür, dass alle Flucht- und Rettungswege, Brandschutzeinrichtungen und Organisationsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wichtige Brandschutzanforderungen für Gruppenbüros
Bereich | Vorschriften und praktische Umsetzung |
---|---|
Personenzahl & Türbreite | Bei Gruppenräumen mit mehr als 20 Personen: Türbreite mindestens 1,20 Meter oder zwei Türen notwendig (ASR A2.3) |
Fluchtwege | Fluchtwege müssen klar erkennbar, jederzeit frei und leicht begehbar sein – keine Möbel oder Pflanzen dürfen Fluchtwege blockieren. |
Fluchtweglänge | Maximal 35 Meter bis zum nächsten Ausgang oder Fluchttreppenhaus (ASR A2.3). |
Brandmeldeeinrichtungen | Gruppenräume sollten, insbesondere ab mehreren Personen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein (oft bauordnungsrechtlich Pflicht). |
Feuerlöscher | Pro 200 m² Nutzfläche mindestens ein tragbarer Feuerlöscher; bei kleineren Flächen: Löschgerät gut erreichbar im Flur oder Nachbarraum (ASR A2.2). |
Brandschutzordnung | Klare Zuständigkeiten: Wer alarmiert, wer schließt Türen, wo ist der Sammelplatz? Diese Informationen müssen allen Beschäftigten bekannt sein. |
Materialwahl | Möbel und Einbauten sollten möglichst schwer entflammbar (mind. B1 nach DIN 4102) sein. Keine Lagerung von größeren Mengen Papier oder brennbaren Stoffen im Raum. |
Besonderheiten bei der Brandschutzorganisation in Gruppenbüros
🚪 Türmanagement:
Türen in Fluchtwegen müssen nach außen aufschlagen und dürfen nicht abgeschlossen sein, wenn Menschen im Raum sind. Sie sollten leicht und schnell zu öffnen sein.
🧯 Brandschutzhelfer:
Ab einer gewissen Gruppengröße (>20 Personen im Gebäude) ist es Pflicht, ausgebildete Brandschutzhelfer vor Ort zu haben (DGUV Vorschrift 1 empfiehlt 5–10 % der Anwesenden).
🧭 Orientierung sichern:
Auch in Gruppenräumen gilt: Flucht- und Rettungswege müssen beschildert sein, auch wenn der Raum übersichtlich ist. Gerade in Paniksituationen hilft klare Wegweisung.
🔥 Feuerlast begrenzen:
Achten auf reduzierte Brandlast: Archivmaterial oder persönliche Unterlagen sollten in separaten Archivräumen aufbewahrt werden und nicht offen im Gruppenbüro liegen.
📢 Merke:
Der Brandschutz im Gruppenbüro muss konsequent mitgedacht werden – auch wenn die Räume kleiner wirken als klassische Großraumbüros, können sie im Brandfall schnell zur Gefahr werden, wenn Fluchtwege versperrt oder Brandschutzmaßnahmen unzureichend sind.
Für wen eignet sich das Gruppenbüro wirklich?
Das Gruppenbüro bietet einen guten Mittelweg zwischen Einzelbüro und Großraum: Es fördert Teamarbeit, ohne die Konzentration völlig zu beeinträchtigen – aber auch hier kommt es auf Planung, Ausstattung und klare Regeln an.
👍 Besonders geeignet für …
- Projektteams, die viel zusammenarbeiten müssen (z.B. Marketing, IT-Entwicklung, kleine Rechtsabteilungen)
- Abteilungen mit mittlerem Kommunikationsbedarf und gelegentlichen Konzentrationsphasen
- Unternehmen, die Wert auf kurze Kommunikationswege und ein gutes Gemeinschaftsgefühl legen
⚠️ Nur bedingt geeignet für …
- Tätigkeiten mit sehr hohem Datenschutzbedarf (z.B. HR-Personalverwaltung, vertrauliche Rechtsberatung)
- Arbeitsplätze, bei denen höchste Konzentration über viele Stunden erforderlich ist
- Organisationen ohne klare interne Verhaltensregeln (Stichwort: Lautstärke, Umgang mit Rückzug)
🧩 Erfolgsfaktoren für funktionierende Gruppenbüros:
- Ausreichend große Räume mit intelligent geplanter Möblierung und Verkehrswegen
- Tageslichtversorgung und gute Akustik (Absorber, Schallschutzdecken)
- Ergonomische und blendfreie Arbeitsplätze für alle Personen
- Klare Verhaltensregeln zur Lärmvermeidung und gegenseitigen Rücksichtnahme
- Technische Unterstützung für Datenschutz und Datensicherheit (z.B. Privacy-Filter, Clean Desk)
Unser Fazit:
Das Gruppenbüro ist eine sinnvolle Büroform für moderne Unternehmen, die sowohl auf Effizienz als auch auf Teamkultur setzen.
Richtig geplant und betrieben, bietet es Raum für produktives Arbeiten und kreativen Austausch – vorausgesetzt, Lärm, Licht und Privatsphäre werden ernst genommen.
Arbeitgeber sollten auf flexible Gestaltungsmöglichkeiten achten und ihre Beschäftigten aktiv in die Optimierung der Arbeitsumgebung einbeziehen.
Quellen- und Linkliste:
- Arbeitsschutz: Das gesunde Büro – Wie geht das? (bund-verlag.de)
- Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe | Haufe
- KomNet NRW – Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen
- LED2WORK – Whitepaper: Beleuchtung am Arbeitsplatz
- DENIOS – ASR A3.6: Lüftung von Arbeitsstätten
- Arbeitsstättenverordnung: Lärm und psychische Belastung (haufe.de)
- Arbeitsplatz-Lärm – Vorgaben der ASR A3.7
- DGUV Information 215-443: Akustik im Büro
- Team Datenschutz – Sichtschutz und Datenschutz am Arbeitsplatz
- Datenschutz.org – Datenschutz im Büro beachten
- KomNet NRW – Brandschutz: Anforderungen an Büroräume und Fluchtwege
FAQ-Modul – Fragen mit echtem Mehrwert:
1. Wie groß sollte ein Gruppenbüro pro Person mindestens sein?
Laut den technischen Regeln (ASR A1.2) sollten pro Arbeitsplatz im Gruppenbüro etwa 10 m² Fläche eingeplant werden – deutlich mehr als die reine Mindestanforderung der Arbeitsstättenverordnung. Damit bleibt genug Raum für Bewegung, Schränke und Besprechungsecken.
2. Welche Rolle spielt die Raumakustik in Gruppenbüros?
Raumakustik ist entscheidend: Schon wenige Personen erzeugen störende Hintergrundgeräusche. Optimal sind schallabsorbierende Decken, Teppichböden und Trennwände zwischen den Arbeitsplätzen. Nach DIN 18041 wird eine kurze Nachhallzeit empfohlen, um Sprachgeräusche zu dämpfen und die Konzentrationsfähigkeit zu sichern.
3. Was passiert, wenn es in einem Gruppenbüro keine klare Sitzordnung gibt?
Fehlt eine klare Struktur, können Konflikte um Lärm, Privatsphäre oder Platzaufteilung entstehen. Empfehlenswert ist daher eine feste Arbeitsplatzzuweisung oder ein Zonenkonzept (z.B. ruhige Arbeitszone, kommunikative Zone), damit alle wissen, wo konzentriertes Arbeiten möglich ist.
4. Muss ein Gruppenbüro besondere Anforderungen an den Brandschutz erfüllen?
Ja, insbesondere bei Gruppenräumen mit mehr als 20 Personen gelten erhöhte Anforderungen an Türbreiten und Rettungswege. Auch Rauchmelder und Feuerlöscher müssen passend dimensioniert und gut zugänglich sein – unabhängig davon, wie viele Leute tatsächlich gleichzeitig anwesend sind.
5. Wie kann der Arbeitgeber Datenschutz im Gruppenbüro zusätzlich absichern?
Neben Clean-Desk-Policies und Blickschutzfiltern können abschließbare Schränke oder persönliche Rollcontainer helfen. Besonders bei wechselnder Nutzung durch verschiedene Teams sollte das Thema „Zugriffsrechte“ regelmäßig überprüft und angepasst werden.