Sicherheit im Büro: So reduzieren Sie Unfallgefahren und sind für den Notfall gewappnet

Sicherheit im Büro: So reduzieren Sie Unfallgefahren und sind für den Notfall gewappnet
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Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden. Sie müssen dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz sicher ist und auch für den Notfall vorsorgen. Das gilt auf Baustellen oder in Laboren genauso wie im Büro. Geregelt ist dies grundlegend im Arbeitsschutzgesetz, Ergänzungen sind unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung zu finden. Zwar mag das Gefahrenpotenzial im Büro deutlich geringer ausfallen als bei vielen anderen Tätigkeiten, doch vergessen darf man es nicht! In diesem Beitrag werden verschiedene Maßnahmen vorgestellt, die dazu beitragen, die Sicherheit in Büros zu erhöhen.

Rettungswege freihalten

Jederzeit müssen die Rettungswege genutzt werden können! Im Falle eines Brandes oder eines anderen Notfalls, der das sofortige Verlassen des Arbeitsplatzes notwendig macht, wäre es fatal, wenn Kisten, Stühle oder anderes den Weg nach draußen versperrten. Das Wegräumen würde wertvolle Zeit und unter Umständen auch Kraft kosten. Deshalb muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass sämtliche Flucht- und Rettungswege freigehalten werden und auch seine Mitarbeitenden dafür sensibilisieren. 

Sicherheitsbeleuchtung

Wenn das Licht unerwartet ausgeht, können Menschen in Panik geraten. Zudem ist es bei schlechteren Lichtverhältnissen schwieriger, den Weg zu finden und die Verletzungsgefahr steigt.  Notausgangsbeleuchtung ist netzunabhängig, weil sie zum Beispiel mit Akkus betrieben wird und schaltet sich ein, falls die reguläre künstliche Beleuchtung ausfällt. Sie soll sicherstellen, dass die Mitarbeitenden das Gebäude bei Bedarf sicher verlassen können. Insbesondere in großen Bürogebäuden kann in einer Notsituation und auf Grund von Panik oder schlechten Sichtverhältnissen durch Rauch oder einen Ausfall der Beleuchtung leicht die Orientierung verloren gehen. Rettungswege müssen deshalb eindeutig gekennzeichnet werden. Dafür werden am besten spezielle Rettungszeichenleuchten verwendet, die ein Teil der Sicherheitsbeleuchtung darstellen. Die grün-weißen Schilder, die den Weg zum nächsten Notausgang weisen, sind hinterleuchtet, sodass sie auch aus der Entfernung gut zu erkennen sind. Sie müssen in der Nähe jeder Tür, die im Notfall verwendet werden soll, angebracht werden und darüber hinaus so platziert werden, dass diese leicht gefunden werden können. Deshalb gehören sie auch an jede Kreuzung und an jeden Richtungswechsel, damit der Fluchtweg immer klar ist.

Zudem muss Sicherheitsbeleuchtung bei Treppen, Rampen, Podesten und dergleichen installiert werden, um die Stolpergefahr zu senken. Welche Stellen mit Sicherheitsbeleuchtung hervorzuheben sind, kann in DIN EN 1838 nachgelesen werden. In großen Konferenzräumen kann außerdem sogenannte Antipanikbeleuchtung notwendig sein. Denn insbesondere an Orten, an denen sich viele Menschen versammeln, kann es zu Panikreaktionen bei plötzlicher Dunkelheit kommen, da die Anwesenden sich möglicherweise in ihrem Schreck gegenseitig hochschaukeln und durch unbedachte Fluchtversuche selbst oder gegenseitig verletzen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsplätze durchzuführen. Gibt es Unfallgefahren bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, muss für Sicherheitsbeleuchtung gesorgt werden!

Unfallrisiko senken

Das Büro sollte so eingerichtet sein, dass das Unfallrisiko möglichst gering ausfällt. Dazu gehört beispielsweise die Vermeidung von Stolperfallen. Kabel sollten nach Möglichkeit direkt entlang der Wände und unterhalb der Tische verlegt werden, damit sich kein Fuß darin verhaken kann. Auch Teppichkanten können ein Risiko darstellen. Eine Leiter oder ein Tritt sollten zur Verfügung gestellt werden, um zu verhindern, dass Mitarbeitende sich auf ihren Bürostuhl oder andere ungeeignete Möbel stellen, um an Gegenstände zu gelangen, die oberhalb ihrer Reichweite gelagert werden.

Stromnetz nicht überlasten

Ein typisches Kurzschluss- aber auch Brandrisiko im Büro sind überlastete (Mehrfach-)Steckdosen. Es sollte immer darauf geachtet werden, den Stromfluss gleichmäßig zu verteilen und nicht zu viele Geräte mit hoher Stromaufnahme gleichzeitig anzuschließen. Eine übliche Mehrfachsteckdose hat beispielsweise eine Leistungsgrenze von 3500 Watt. Keinesfalls sollten mehrere Steckdosenleisten miteinander verbunden werden, da so die Grenze nicht erhöht wird, sondern die Belastung!

Erste-Hilfe im Büro

Jeder Betrieb ist verpflichtet, ausreichend Erste-Hilfe-Material vorrätig und zugänglich zu haben. Was und in welcher Menge gefordert wird, ist unter anderem abhängig von der Betriebsart und der Menge der Versicherten. Nähere Informationen dazu gibt es beispielsweise hier. Es ist wichtig, das Erste-Hilfe-Material regelmäßig zu kontrollieren, auf Haltbarkeit und Vollständigkeit zu prüfen und bei Bedarf aufzufüllen. Alle Mitarbeitenden müssen über den Standort informiert sein, um schnell darauf zugreifen zu können. Außerdem müssen betriebliche Ersthelfer ausgebildet werden, in dem ausgewählte Personen einen Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten absolvieren. Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung in Form eines Erste-Hilfe-Trainings notwendig, um den Status als betrieblicher Ersthelfer aufrecht zu erhalten. Die Gebühren werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Dies sind nur einige Beispiele, wie für Sicherheit im Büro gesorgt werden kann. Ein Blick in die entsprechenden Regelungen und Normen verrät, dass es auch im Büro viele Sicherheitsmaßnahmen zu treffen gibt. Und auch darüber hinaus kann Vorsicht nicht schaden. Viele Unternehmen entscheiden sich dazu, Sicherheitsbeauftragte zu ernennen, die neben ihrer normalen Arbeit ein besonderes Auge auf Gefahren und Sicherheitsrisiken im Betrieb haben. Sie sind zudem erste Ansprechpartner für die Kollegen in diesen Belangen und setzen sich dafür ein, Mängel auszumerzen und Verbesserungen einzuführen.

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