Kleine, abgeschlossene Büros für konzentriertes Arbeiten – das ist die Grundidee des Zellenbüros.
In einem Zellenbüro sind Arbeitsplätze nicht offen verteilt, sondern auf mehrere einzelne Räume aufgeteilt, meist entlang eines Flures. Typischerweise arbeiten ein bis zwei Personen in einem Raum. Dieses Konzept kombiniert Privatsphäre, Ruhe und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten – perfekt für konzentrierte Tätigkeiten oder Aufgaben, bei denen Vertraulichkeit gefragt ist.
Im Folgenden schauen wir uns genau an, wie Zellenbüros aufgebaut sind, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und warum sie gerade für bestimmte Teams eine hervorragende Lösung darstellen.
Was ist ein Zellenbüro?
Ein Zellenbüro ist ein klassisches Bürokonzept, bei dem die Arbeitsplätze auf kleine, abgeschlossene Räume verteilt sind. Typischerweise arbeiten hier ein bis zwei Personen pro Zimmer – ideal für ruhiges Arbeiten und hohe Konzentration. Die Bürozellen liegen entlang eines zentralen Flures und bieten jedem Mitarbeitenden einen eigenen Bereich mit Tür und Fenster.
Im Vergleich zu offenen Bürokonzepten wie Großraumbüros oder Kombibüros punktet das Zellenbüro besonders durch Privatsphäre, Lärmschutz und individuelle Arbeitsatmosphäre. Es eignet sich ideal für Aufgaben, die häufige Telefonate, Vertraulichkeit oder eine hohe Konzentration erfordern – und bietet kleinen Teams die Möglichkeit, eng zusammenzuarbeiten, ohne von der Umgebung gestört zu werden.
Flächenbedarf und Raumgröße im Zellenbüro
Im Zellenbüro gelten klare gesetzliche Vorgaben für die Raumgröße. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss pro Arbeitsplatz mindestens 8 m² Grundfläche vorhanden sein. Wird ein Büro von zwei Personen gemeinsam genutzt, erhöht sich die Anforderung auf mindestens 14 m² – also 8 m² für die erste und 6 m² für die zweite Person.
Allerdings empfiehlt die Praxis oft etwas großzügigere Flächen:
Experten raten zu etwa 10 m² pro Arbeitsplatz, um ausreichend Bewegungsfreiheit und Platz für Möbel zu gewährleisten. Denn neben Schreibtisch und Stuhl müssen auch Regale, Sideboards oder Besprechungsecken in die Raumplanung einbezogen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Bewegungsflächen:
Jeder Mitarbeitende muss mindestens 1,5 m² freie Fläche rund um den Arbeitsplatz haben. Diese Fläche darf nicht durch Möbel oder Türen eingeschränkt werden, um jederzeit einen sicheren und ergonomischen Zugang zum Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Auch die Erschließungsflächen – also die Flure – müssen bedacht werden:
Sie dienen nicht nur als Verkehrswege, sondern auch als Fluchtwege im Notfall. Hier schreibt die Arbeitsstättenregel ASR A1.8 eine Mindestbreite von 1,0 bis 1,2 Metern vor, abhängig von der Personenzahl.
Tageslicht und Sichtverbindung: Fenster sind Pflicht
Im Zellenbüro gilt: Jeder Arbeitsraum braucht Tageslicht.
Nach ArbStättV Anhang 3.4 ist in jedem Einzel- oder Zweierbüro ein eigenes Fenster mit Sichtverbindung nach außen vorgeschrieben. Das bedeutet: Fensterlose Bürozellen sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – nicht zulässig.
Damit das Tageslicht ausreicht, gilt die Faustregel:
- Mindestens 1/10 der Raumgrundfläche sollte die Fensterfläche betragen.
Gerade bei Grundrissen mit innenliegenden Fluren ist wichtig:
Nur die Arbeitsräume müssen Tageslicht und Sichtverbindung bieten – die Flure hingegen dürfen auch ohne Fenster ausgeführt sein, solange der Brandschutz und die Fluchtweganforderungen erfüllt sind.
Zusätzlich müssen Sonnenschutzmaßnahmen wie Jalousien oder Lamellen vorgesehen werden, um Blendungen durch direkte Sonneneinstrahlung zu verhindern. Auch künstliche Beleuchtung muss so konzipiert sein, dass sie bei Bedarf eine gleichmäßige Ausleuchtung der Arbeitsplätze garantiert.
Lüftung und Raumklima: Jede Zelle braucht Frischluft
Auch kleine Büroräume müssen gesundes Raumklima bieten.
Laut ArbStättV Anhang 3.5 und ASR A3.6 gilt: Jeder Arbeitsraum – also jede einzelne Bürozelle – braucht ausreichend Frischluft.
Was heißt das konkret?
- Bei natürlicher Lüftung (Fensterlüftung) müssen sich die Fenster leicht öffnen lassen.
- Bei mechanischer Lüftung (z.B. zentrale Klimaanlage) muss mindestens 30 m³ Frischluft pro Stunde und Person zugeführt werden, um die CO₂-Konzentration unter 1000 ppm zu halten.
- Raumtemperatur: In beheizten Räumen sollten mindestens 20 °C erreicht werden. Im Sommer sollte die Temperatur 26 °C möglichst nicht überschreiten.
Praktischer Vorteil des Zellenbüros:
Durch individuell regulierbare Heizkörper können die Beschäftigten die Temperatur oft selbst einstellen.
Damit im Sommer keine Überhitzung entsteht, sind Sonnenschutzsysteme wie Jalousien, Raffstores oder Folien zwingend erforderlich.
💡 Tipp: Regelmäßiges Lüften durch Stoßlüften verbessert nicht nur das Raumklima, sondern auch das Wohlbefinden und die Konzentrationsfähigkeit!
Lärmschutz und Raumakustik: Hier bleibt der Lärm draußen
Einer der größten Pluspunkte des Zellenbüros ist der effektive Schallschutz.
Anders als im Großraumbüro arbeiten hier nur ein bis zwei Personen pro Raum – und solide Wände sorgen für die nötige Ruhe.
Rechtliche Grundlage:
Nach DIN 4109 müssen die Trennwände zwischen Büros sowie Türen zu Fluren ein Mindest-Schalldämmmaß von 37 dB erreichen. Das verhindert, dass Telefongespräche, Tastaturgeklapper oder Meetings in Nachbarräume dringen.
Besonderheiten bei Zweierbüros:
- Gespräche oder Telefonate können auch innerhalb eines Raumes als störend empfunden werden.
- Raumakustische Maßnahmen wie Deckenabsorber, Akustikpaneele oder Teppichboden helfen, den Schall im Raum selbst zu dämpfen.
Wichtig zu wissen:
Die ASR A3.7 schreibt vor, dass auch in kleinen Büroräumen ein Lärmpegel von 55 dB(A) nicht überschritten werden soll – besonders bei Tätigkeiten mit hohem Konzentrationsbedarf.
💡 Tipp: Besonders in geteilten Büros lohnt sich eine kleine akustische Optimierung (z.B. Wandabsorber hinter Schreibtischen), um eine noch angenehmere Arbeitsatmosphäre zu schaffen.
Ergonomie und Bildschirmarbeitsplätze: Kleiner Raum, volle Ergonomiestandards
Auch im Zellenbüro gelten die gleichen ergonomischen Anforderungen wie in jeder anderen Büroform.
Jeder Arbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass gesundes und produktives Arbeiten möglich ist – unabhängig davon, ob eine oder zwei Personen im Raum sitzen.
Das fordert die ASR A6 für Bildschirmarbeitsplätze:
- Verstellbare Schreibtische und Stühle: Höhe und Neigung müssen individuell anpassbar sein.
- Blendfreies Licht: Keine Spiegelungen auf Bildschirmen durch Fenster oder Leuchten. Ideal ist eine Aufstellung im 90°-Winkel zum Fenster.
- Ausreichender Bewegungsraum:
Hinter jedem Bürostuhl sollte mindestens 1 m Freifläche vorhanden sein, um bequem aufstehen und sich bewegen zu können.
Spezielle Herausforderungen im Zweierbüro:
- Monitore sollten nicht direkt aufeinander zeigen, um Ablenkung zu vermeiden.
- Separate Tischlampen sind möglich, solange sie den jeweils anderen nicht blenden.
Zusatzpflichten:
Die neue ASR A6 betont auch psychische Aspekte bei Bildschirmarbeit: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass konzentriertes Arbeiten möglich ist – das bedeutet z.B. kurze Bildschirmpausen oder ergonomische Pausenräume anzubieten.
💡 Tipp: Gerade in kleinen Räumen ist eine gute Möblierungsplanung entscheidend, um die Bewegungsflächen optimal auszunutzen.
Datenschutz und Sichtschutz: Kleine Büros, große Verantwortung
Das Zellenbüro bietet von Natur aus gute Bedingungen für Datenschutz und Informationssicherheit – doch auch hier gelten strenge Anforderungen der DSGVO und des Arbeitsschutzes.
Wichtige Maßnahmen im Überblick:
- Clean-Desk-Policy: Persönliche und vertrauliche Dokumente müssen nach Arbeitsende weggeräumt oder sicher verschlossen werden.
- Sichtschutz am Bildschirm: In Zweierbüros empfiehlt sich der Einsatz von Privacy-Filtern oder eine clevere Ausrichtung der Monitore, damit sensible Daten nicht für andere sichtbar sind.
- Sicherung von Datenträgern: USB-Sticks, Akten oder Notebooks sollten stets sicher verstaut werden – z.B. in abschließbaren Rollcontainern oder Schränken.
- Zutrittskontrolle: Räume sollten nur von befugten Personen betreten werden. Reinigungspersonal oder Techniker dürfen keine Einblicke in sensible Informationen erhalten.
Besondere Herausforderung bei Zweierbelegung:
Wenn Mitarbeitende aus unterschiedlichen Abteilungen ein Zellenbüro teilen, muss besonders auf die Trennung sensibler Daten geachtet werden – etwa durch klare Sitzordnungen und zusätzliche Abschottungsmaßnahmen (Stellwände, Blickschutz).
Rechtliche Grundlagen:
- Art. 5 und 32 DSGVO fordern technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
- ArbStättV und ASR A6 verlangen sichere, gesundheitsgerechte Arbeitsplätze, auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch Datenschutzkonflikte.
💬 Praxis-Tipp: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden zum Thema „Datenschutz am Arbeitsplatz“ helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Arbeitsschutz und psychische Gesundheit im Zellenbüro
Auch wenn Zellenbüros auf den ersten Blick viele Vorteile bieten – besonders in Bezug auf Ruhe und Konzentration –, dürfen mögliche psychische Belastungen nicht unterschätzt werden. Arbeitgeber sind nach §5 ArbSchG verpflichtet, diese Faktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Typische Herausforderungen in Zellenbüros:
- Zweierbüros: Unterschiedliche Arbeitsstile (z.B. Lautstärke bei Telefonaten) können Spannungen erzeugen.
- Isolation: Einzelbüros können bei rein digitalen Arbeitsprozessen das soziale Miteinander einschränken und Vereinsamung fördern.
- Enge Räume: Bei kleinen Zellenbüros ohne Ausweichmöglichkeiten kann sich schnell ein Gefühl von Enge oder Überwachung entwickeln.
Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden:
- Ausweicharbeitsplätze schaffen: Kleine Ruheräume oder flexible Arbeitsplätze können helfen, Belastungsspitzen aufzufangen.
- Kommunikationsregeln aufstellen: In Zweierbüros klare Vereinbarungen über Telefonate, Meetings und Lautstärken treffen.
- Regelmäßige Feedbackgespräche: Frühzeitig erkennen, wenn sich psychische Belastungen durch die Raumgestaltung ergeben.
- Teamevents und Austausch fördern: Gemeinsame Pausenräume, Meetings oder Projekte helfen, Isolation vorzubeugen.
Rechtlicher Rahmen:
- ArbStättV §3a verlangt eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
- §5 ArbSchG fordert ausdrücklich die Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung.
💬 Praxis-Tipp: Manche Unternehmen bieten optional einen „stillen Arbeitsraum“ oder eine „Telefonbox“ an, wenn Einzelbüros kurzfristig nicht verfügbar sind – eine einfache, aber wirksame Entlastung.
Brandschutz im Zellenbüro
Auch in Zellenbüros spielt der Brandschutz eine zentrale Rolle, da die Flure oft als einzige Rettungswege dienen. Diese müssen jederzeit nutzbar und normgerecht gestaltet sein, um im Ernstfall eine sichere Evakuierung zu gewährleisten.
Wichtige Brandschutzanforderungen für Zellenbüros:
- Breite der Flure:
Nach ASR A2.3 müssen Flure mindestens 1,00 m breit sein.
Bei mehr als 20 Personen im Flurbereich steigt die Mindestbreite auf 1,20 m. - Türen als Brandschutzbarrieren:
Jede Bürotür wirkt im Ernstfall als Schutz gegen die schnelle Ausbreitung von Rauch und Feuer.
Besonders bei langen Fluren sind Rauchschutztüren erforderlich, z.B. ab 30 m Flurlänge laut vieler Landesbauordnungen. - Rettungswege:
Die Wege müssen klar erkennbar, frei von Hindernissen und schnell erreichbar sein.
Notausgangsschilder und Sicherheitsbeleuchtung sind Pflicht, wenn der Weg ins Freie länger als 35 m ist. - Feuerlöscher und Brandmelder:
- Mindestens ein Feuerlöscher pro 200 m² nutzbarer Fläche (nach ASR A2.2).
- Rauchmelder sind in vielen Bundesländern in Arbeitsräumen Pflicht – sie erhöhen die Sicherheit erheblich.
- Fluchtwegplanung:
Falls mehrere Zellen an einem langen Flur liegen und der Flur größer als 400 m² Fläche oder die Nutzerzahl sehr hoch ist, kann zusätzlich ein zweiter unabhängiger Rettungsweg gefordert sein.
💬 Praxis-Tipp: Es sollte immer klar sein, wer im Brandfall welche Aufgaben übernimmt – z.B. Türschließen, Alarmierung – und mindestens ein Brandschutzhelfer pro 20 Mitarbeitende verfügbar sein.
Zellenbüro auf einen Blick: Die wichtigsten Fakten kompakt
Das Zellenbüro überzeugt durch klare Strukturen und hohe Konzentrationsmöglichkeiten. Damit Planung und Betrieb reibungslos funktionieren, müssen bestimmte Anforderungen an Fläche, Belichtung, Klima und Schutzmaßnahmen erfüllt werden. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Vorgaben und Empfehlungen kompakt zusammen:
Aspekt | Vorgaben & Empfehlungen |
---|---|
Fläche pro Arbeitsplatz | Mindestens 8 m² bei Einzelbelegung, 14 m² bei Zweierbelegung (ASR A1.2) |
Bewegungsfläche | Mindestens 1,5 m² pro Arbeitsplatz (ASR A1.2) |
Flurbreite | Mindestens 1,0 m; bei mehr als 20 Personen: 1,20 m (ASR A1.8) |
Tageslicht und Sichtverbindung | Jedes Büro muss ein eigenes Fenster haben, mind. 1/10 der Raumfläche als Fensterfläche (ArbStättV Anhang 3.4, ASR A3.4) |
Belüftung | Ca. 30 m³ Frischluftzufuhr pro Person und Stunde, regelmäßiges Lüften oder RLT-Anlage (ASR A3.6) |
Raumtemperatur | Mindestens 20 °C im Winter, max. 26 °C im Sommer, Sonnenschutz empfohlen (ASR A3.5) |
Lärmschutz | Schalldämmung von mind. 37 dB zwischen Büros und Fluren (DIN 4109), Nachhallzeiten gemäß DIN 18041 beachten |
Ergonomie | Ergonomische Arbeitsplätze nach ArbStättV Anhang 6 und ASR A6, Bewegungsfreiheit mindestens 1 m hinter Stühlen |
Datenschutz | Clean-Desk-Policy, Monitorschutz, Zugangskontrolle; Art. 32 DSGVO beachten |
Brandschutz | Fluchtwege, Feuerlöscher (1 pro 200 m²), Rauchmelder, ggf. Rauchschutztüren, zweiter Fluchtweg bei Bedarf |
Für wen eignet sich das Zellenbüro besonders?
Das Zellenbüro spielt seine Stärken überall dort aus, wo Konzentration, Diskretion und ein ruhiges Arbeitsumfeld im Vordergrund stehen. Besonders geeignet ist es für:
- Tätigkeiten mit hohen Datenschutzanforderungen (z.B. Personalabteilungen, Rechtsabteilungen, Buchhaltung)
- Mitarbeitende mit intensivem Telefonaufkommen (z.B. Beratung, Vertrieb)
- Berufe mit hoher geistiger Konzentration (z.B. Forschung, Controlling, Softwareentwicklung)
- Vertrauliche Projektarbeit in kleinen Teams
- Flexible Arbeitsmodelle mit Homeoffice: Wer nur an einigen Tagen im Büro ist, schätzt oft einen persönlichen, abgeschlossenen Arbeitsplatz
Gerade in Organisationen, die Wert auf Datenschutz, ruhiges Arbeiten und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten legen, bleibt das Zellenbüro unübertroffen.
Quellen und weiterführende Links
Hier findest du die wichtigsten Regelwerke und Informationsquellen rund um das Thema Zellenbüro:
- Arbeitsschutz: Das gesunde Büro – Wie geht das? (BUND Verlag)
- Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe (Haufe)
- KomNet: Anforderungen an Beleuchtung und Fluchtwege
- DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau (ift Rosenheim)
- DGUV Information 215-443 – Akustik im Büro
- ASR A6: Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
- Datenschutz im Büro (Datenschutz.org)
- Team-Datenschutz: Sichtschutz und Clean Desk Policy
- ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände (BAuA)
FAQ rund um das Zellenbüro
1. Warum bevorzugen viele Unternehmen heute noch das klassische Zellenbüro?
Trotz des Trends zu offenen Raumkonzepten bietet das Zellenbüro unschlagbare Vorteile: hohe Konzentration, Privatsphäre und effektiver Schallschutz. Gerade für vertrauliche Tätigkeiten, sensible Daten oder kreative Einzelarbeit bleibt diese Büroform erste Wahl.
2. Gibt es Mindestanforderungen für Schallschutz im Zellenbüro?
Ja. Laut DIN 4109 müssen Wände und Türen eine Schalldämmung von mindestens 37 dB gewährleisten. Besonders hochwertige Ausführungen erreichen sogar 42 dB oder mehr, was Diskretion und Ruhe noch weiter verbessert.
3. Wie lässt sich das Raumklima in kleinen Zellen optimieren?
Neben regelmäßiger Fensterlüftung kann die Ausstattung mit individuell steuerbaren Heizkörpern und Sonnenschutzvorrichtungen helfen, das Klima bedarfsgerecht zu regulieren. Pflanzen verbessern zusätzlich die Luftqualität und das Raumgefühl.
4. Was ist bei der Einrichtung von Zweierbüros besonders wichtig?
In Zweierbüros sollte die Möblierung so gestaltet sein, dass beide Mitarbeitenden ergonomisch und ungestört arbeiten können. Gegenseitige Blendung durch Bildschirme ist zu vermeiden, außerdem sollten klare Absprachen zur Nutzung gemeinsamer Ressourcen getroffen werden.
5. Welche Fehler passieren bei Zellenbüros häufig?
Typische Planungsfehler sind zu kleine Fensterflächen, ungünstige Flurbreiten oder fehlende akustische Maßnahmen bei dünnen Trennwänden. Auch psychologische Faktoren werden oft unterschätzt: In Zweierbüros kann fehlende Abstimmung schnell zu Konflikten führen.
6. Wie unterstützt ein gutes Zellenbüro modernes Arbeiten?
Ein modernes Zellenbüro ermöglicht nicht nur konzentriertes Arbeiten, sondern auch hybride Nutzung: feste Einzelarbeitsplätze für Präsenzphasen kombiniert mit flexiblen Homeoffice-Regelungen. Zusätzlich lassen sich Zellenbüros gut modular an wechselnde Teams anpassen.