Wer täglich viele Stunden am Schreibtisch verbringt, weiß: Die richtige Fußstütze kann den Unterschied machen – für Komfort, Haltung und langfristige Gesundheit. Genau hier kommt die DIN 4556 ins Spiel. Diese deutsche Norm regelt, wie Fußstützen am Büroarbeitsplatz aussehen und funktionieren sollten, damit sie nicht nur praktisch, sondern auch ergonomisch sinnvoll sind.
Viele denken bei ergonomischer Büroausstattung zuerst an den Stuhl oder Schreibtisch. Doch auch die Fußstütze verdient Aufmerksamkeit: Sie sorgt dafür, dass jeder Mitarbeitende – unabhängig von Größe oder Tischhöhe – bequem und stabil sitzt. Die DIN 4556 gibt dabei klare Vorgaben, welche Eigenschaften eine professionelle Fußstütze mitbringen muss. Sie ist damit ein echter Maßstab für sicheres und gesundes Arbeiten im Büro.
Was genau steckt hinter der DIN 4556? Für wen ist sie wichtig? Und warum lohnt sich ein genauer Blick auf diese Norm bei der Büroausstattung? Die Antworten findest du in diesem Beitrag – verständlich, praxisnah und auf den Punkt.
Tipp:
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Was ist die DIN 4556? – Bedeutung und Ziel der Norm

Die DIN 4556 ist die wichtigste deutsche Norm, wenn es um Fußstützen an Büroarbeitsplätzen geht. Sie legt fest, wie eine Fußstütze gestaltet und geprüft werden muss, damit sie den ergonomischen Anforderungen moderner Arbeitsplätze gerecht wird. Ziel der Norm ist es, allen Beschäftigten – unabhängig von Körpergröße oder Arbeitsplatz – optimale Bedingungen für eine gesunde Sitzhaltung zu bieten.
Gerade kleinere Personen oder Mitarbeitende an höhenverstellbaren Tischen profitieren von einer genormten Fußstütze, die individuell einstellbar und stabil ist. Aber auch an Arbeitsplätzen mit speziellen Anforderungen, wie zum Beispiel bei der Bedienung von Fußschaltern, sorgt die DIN 4556 für Sicherheit und Komfort.
Im Kern will die Norm verhindern, dass durch eine ungünstige Sitzposition gesundheitliche Beschwerden wie Rückenschmerzen, Durchblutungsstörungen oder Verspannungen entstehen. Damit ist die DIN 4556 nicht nur ein technischer Standard, sondern ein echtes Werkzeug für mehr Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Für wen ist die DIN 4556 relevant?
Die DIN 4556 betrifft weit mehr Menschen, als viele zunächst denken. Grundsätzlich richtet sie sich an alle, die im Büro arbeiten oder Verantwortung für die Arbeitsplatzgestaltung tragen. Besonders relevant wird die Norm für:
- Mitarbeitende, deren Füße beim Sitzen den Boden nicht bequem erreichen, etwa kleinere Personen oder bei zu hohen Tischplatten.
- Arbeitgeber und Arbeitsschutzbeauftragte, die für ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze sorgen müssen.
- Einrichter und Fachhändler von Büromöbeln, die professionelle Lösungen anbieten wollen.
- Spezielle Berufsgruppen, zum Beispiel in Laboren, Werkstätten oder im medizinischen Bereich, wo Fußschalter zum Einsatz kommen.
Wer Wert auf Komfort, Gesundheit und Rechtssicherheit legt, sollte die Anforderungen der DIN 4556 bei der Auswahl oder Nachrüstung von Fußstützen berücksichtigen. Das gilt für Einzelarbeitsplätze genauso wie für Großraumbüros oder Homeoffice-Lösungen.
Welche Anforderungen stellt die DIN 4556 an Fußstützen?
Die DIN 4556 beschreibt im Detail, wie eine Fußstütze für den Büroarbeitsplatz aussehen und funktionieren muss. Ziel ist immer: ein ergonomischer, sicherer und komfortabler Sitzplatz. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Anpassungsfähigkeit für Fußschalter und Sonderfälle
In manchen Berufen steuern Mitarbeitende Maschinen oder Geräte über Fußschalter. Die Norm fordert, dass Fußstützen bei Bedarf so gestaltet sein müssen, dass Fußschalter fest und möglichst flächenbündig integriert werden können – kein Wackeln, keine Stolperfallen, sichere Bedienung.
Stellfläche, Maße und Material
Für eine sichere und bequeme Nutzung verlangt die DIN 4556:
- Mindestbreite der Stellfläche: 450 mm
- Mindeste Tiefe: 350 mm
- Rutschfester, stabiler Belag: oft mit Riefenprofil für maximale Sicherheit
- ESD-Schutz: Bei Bedarf, z. B. für sensible Arbeitsplätze, ist ein ableitfähiger Belag erforderlich.
Höhen- und Neigungsverstellung: So wird die Ergonomie sichergestellt
Damit jede Person die Fußstütze optimal anpassen kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Höhenverstellbarkeit: Mindestens von 50 mm bis 110 mm über dem Boden
- Neigungsverstellbarkeit: Mindestens 40° aus der Waagerechten (empfohlen: 5° bis 15° für Standardbüros)
- Stellfläche muss feststellbar sein, damit die gewählte Position nicht verrutscht.
Sicherheit und Belastbarkeit: Worauf es bei Fußstützen ankommt
Auch die Robustheit ist klar geregelt:
- Abgerundete Ecken und Kanten – Verletzungsgefahr wird minimiert
- Einfache, selbsthemmende Verstellmechanik – Bedienung auch im Sitzen problemlos möglich
- Belastbarkeit: Die Fußstütze muss kurzzeitig einer Kraft von 1000 Newton (rund 100 kg) an jeder Stelle standhalten
All diese Anforderungen stellen sicher, dass die Fußstütze ihren Zweck erfüllt und dabei langlebig und sicher ist – egal, wie unterschiedlich die Bedürfnisse im Büro sind.
Tabelle: Anforderungen der DIN 4556 an Fußstützen
Kriterium | Vorgabe laut DIN 4556 | Anmerkung / Praxisbeispiel |
---|---|---|
Stellfläche – Breite | Mindestens 450 mm | Genug Platz für beide Füße |
Stellfläche – Tiefe | Mindestens 350 mm | Sorgt für Stabilität und Bewegungsfreiheit |
Höhenverstellbarkeit | 50 mm bis 110 mm über dem Boden | Individuell anpassbar an Nutzergröße und Tischhöhe |
Neigungsverstellbarkeit | Mindestens 40° aus der Waagerechten | Für ergonomische Anpassung, empfohlen: 5–15° für Standardbüros |
Rutschfeste Oberfläche | Erforderlich, oft mit Riefenprofil | Erhöht die Sicherheit, kein Abrutschen |
Integration von Fußschaltern | Möglich, fest und flächenbündig | Für Arbeitsplätze mit Fußschalterbedienung |
Abgerundete Kanten/Ecken | Verpflichtend | Minimiert Verletzungsrisiko |
Verstellmechanik | Leicht bedienbar, selbsthemmend | Einstellung bleibt stabil, einfache Handhabung |
Belastbarkeit | Mindestens 1000 N (ca. 100 kg) | Hält starker Beanspruchung stand |
ESD-Schutz | Bei Bedarf (z. B. Elektronik-Arbeitsplätze) | Ableitfähiger Belag gegen elektrostatische Aufladung |
Was hat sich mit der aktuellen DIN 4556 geändert?
Die DIN 4556 wurde zuletzt im Oktober 2017 umfassend überarbeitet und an moderne Anforderungen angepasst. Damit löste sie die alte Version aus dem Jahr 1983 ab. Das Ziel der Überarbeitung: mehr Klarheit, mehr Sicherheit und bessere Orientierung für die Praxis.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Offizielle Aufnahme des Begriffs „Fußstütze“ und klare Definitionen für verschiedene Einsatzbereiche
- Aktualisierte Maße und Prüfkriterien für noch mehr Ergonomie und Sicherheit
- Einführung konkreter Prüfverfahren, um die Belastbarkeit und Funktion der Fußstützen objektiv zu bewerten
- Stärkere Berücksichtigung von Spezialfällen, zum Beispiel bei ESD-Schutz oder der Integration von Fußschaltern
- Redaktionelle Überarbeitung: Die Norm ist heute klarer und leichter verständlich
Entwickelt wurde die aktuelle DIN 4556 vom Arbeitsausschuss „Anforderungen an Büromöbel“ im DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel. Durch die enge Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Gremien sorgt die Norm dafür, dass deutsche Standards auch im internationalen Vergleich überzeugen.
Rechtliche Einordnung: Muss die DIN 4556 eingehalten werden?
In Deutschland sind DIN-Normen grundsätzlich freiwillige Standards. Das bedeutet: Es gibt keine direkte gesetzliche Verpflichtung, eine solche Norm einzuhalten. Trotzdem spielen diese Standards eine große Rolle im Arbeitsalltag.
Warum? Die DIN 4556 gilt als anerkannte Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Arbeitgeber, die ihre Büroausstattung nach dieser Norm auswählen, handeln nach dem aktuellen Stand der Technik und sorgen für optimale Bedingungen – nicht nur für die Mitarbeitenden, sondern auch im Hinblick auf die eigene Rechtssicherheit.
Kommt es zu einem Unfall oder gesundheitlichen Problemen, kann die Einhaltung der DIN 4556 im Streitfall als Beweis für Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein dienen. In einigen Fällen nehmen Gesetze oder Verordnungen sogar ausdrücklich Bezug auf bestimmte Normen. Dann erhalten diese Vorgaben auch einen verbindlichen Charakter.
Kurz gesagt: Sie ist zwar kein Gesetz, aber ein verlässlicher Maßstab – und oft die beste Orientierung, um Arbeitsplätze ergonomisch, sicher und zukunftsfähig zu gestalten.
Praxisbeispiel: So profitieren Büroangestellte

Stellen wir uns vor: Ein neuer Arbeitsplatz wird eingerichtet. Der Tisch ist höhenverstellbar, der Stuhl ergonomisch – doch die Füße einer kleineren Mitarbeiterin baumeln in der Luft. Ohne eine passende Fußstütze ist es schwierig, eine gesunde Sitzposition einzunehmen. Die Folge: Rückenschmerzen und schnelle Ermüdung.
Mit einer Fußstütze nach DIN 4556 sieht die Situation ganz anders aus. Die Mitarbeiterin stellt Höhe und Neigung exakt auf ihre Bedürfnisse ein, ihre Füße stehen sicher und rutschfest. Das entlastet Beine, Rücken und Haltung spürbar – und sorgt für mehr Wohlbefinden im Arbeitsalltag.
Ein gutes Bild für die Rolle liefert auch der Vergleich mit einem Dirigentenpodest: Nur wenn Höhe, Standfestigkeit und Bedienung stimmen, kann der Dirigent seine Arbeit optimal machen. Ebenso sichert die Norm im Büroalltag, dass Fußstützen funktional, sicher und individuell einstellbar sind – und niemand bei der täglichen Arbeit unnötig eingeschränkt wird.
Fazit: DIN 4556 als Maßstab für gesunde Büroarbeitsplätze
Diese DIN-Norm macht klar: Ergonomie am Arbeitsplatz ist kein Luxus, sondern eine Investition in die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Mitarbeitenden. Mit einer Fußstütze nach Norm können große und kleine Personen gleichermaßen entspannt und sicher sitzen – und typische Beschwerden durch falsche Haltung gezielt vermeiden. Arbeitgeber, die auf geprüfte Produkte setzen, zeigen nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern sichern sich auch im Hinblick auf Arbeitsschutz und Rechtssicherheit ab.
Eine gute Fußstütze ist oft nur ein kleines Detail – aber mit großer Wirkung für den Büroalltag.